PPWR-Konformitätserklärung der MARKS Gruppe
Stand: Juli 2026
Die MARKS GmbH und die HAL Komponenten GmbH (nachfolgend gemeinsam „MARKS Gruppe“ genannt) erklären hiermit die Konformität ihrer Verpackungsmaterialien mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).
Die MARKS GmbH tritt dabei als Erzeuger im Sinne der PPWR auf.
1. Konformität mit Artikel 5 PPWR (Stoffe in Verpackungen)
Für die von der MARKS Gruppe verwendeten Kartonagen und Verpackungsmaterialien liegen uns aktuelle Konformitätserklärungen unserer Lieferanten vor. Diese bestätigen die Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 5 der PPWR:
- Einhaltung des Grenzwerts für Schwermetalle (< 100 mg/kg für die Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom) gemäß Artikel 5 Absatz 4.
- Soweit relevant: Einhaltung der PFAS-Grenzwerte gemäß Artikel 5 Absatz 5 für Lebensmittelkontaktverpackungen.
Die entsprechenden Bestätigungen unserer Lieferanten liegen uns vor und können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
2. Technische Dokumentation (Anhang VII PPWR)
Die vorliegenden Lieferantenerklärungen sowie die hiermit bereitgestellten Informationen dienen als wesentlicher Bestandteil der technischen Dokumentation gemäß Anhang VII der PPWR. Sie ermöglichen es unseren Kunden (als nachgelagerte Wirtschaftsakteure), die Konformität der Verpackung nachzuweisen.
Transport auf Paletten
Für den Versand auf Paletten verwenden wir standardmäßig wiederverwendbare EPAL-Europaletten bzw. Paletten aus etablierten Wiederverwendungssystemen. Diese entsprechen den Anforderungen der PPWR an wiederverwendbare Transportverpackungen.
3. Geltungsbereich und zeitliche Staffelung
Die vorliegende Erklärung bezieht sich primär auf die zum 12. August 2026 geltenden Anforderungen (insbesondere Artikel 5 PPWR).
Weitere Anforderungen der PPWR (z. B. Recyclingfähigkeit gemäß Artikel 6 ab 01.01.2030, Rezyklatanteile, Minimierung etc.) werden von uns sukzessive umgesetzt, sobald die entsprechenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vorliegen.
4. Aktualisierung und Kontakt
Änderungen an den Materialien oder neuen regulatorischen Anforderungen werden wir unverzüglich prüfen und diese Erklärung bei Bedarf aktualisieren.
Bei Fragen zur Konformität oder bei Bedarf weiterer Unterlagen wenden Sie sich bitte an:
MARKS Gruppe
Geschäftsleitung
Borgfeldtstraße 15
07607 Eisenberg
Telefon: 03 66 91 / 643-0